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Fortbildungspflicht Für Praxisinhaber und fachliche Leiter besteht seit 01.01.2007 die Pflicht zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung. Der vdek-Rahmenvertrag sowie der BKK-Landesverband Ost sieht in einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren (beginnend seit 01.01.2007) eine Punktzahl von 60 Fortbildungspunkten vor, möglichst pro Jahr 15 Punkte. Dabei entspricht eine absolvierte Unterrichtseinheit einem Fortbildungspunkt. Bewertet und anerkannt können die Kurse werden, die die Qualität einer Behandlung mit vereinbarten Heilmitteln bzw. die Qualität von Behandlungsergebnissen positiv beeinflussen. Grundsätzlich erhalten Sie nach jeder erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs eine Bescheinigung. Kurse, die eindeutig den Pflichtfortbildungsregelungen (Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V zur Regelung der Fortbildung im Bereich Heilmittel) entsprechen, werden vom inmotio Seminarzentrum Plauen bzw. dem Anbieter der Fortbildung nach bestem Wissen und Gewissen bewertet und bepunktet. Eine unabhängige Prüfstelle, die die Anerkennungsfähigkeit eines Kurses verbindlich prüft, gibt es nicht. Bei unklaren Kursthemen werden die Fortbildungspunkte jedoch nicht oder nur unter Vorbehalt auf den jeweiligen Teilnahmebestätigungen und Zertifikaten ausgewiesen. Die Teilnahmebescheinigungen sind von den Kursteilnehmern zum Nachweis gegenüber den Krankenkassen aufzubewahren. Das inmotio Seminarzentrum Plauen kann für eine Nichtanerkennung der Fortbildungspunkte durch die Krankenkassenverbände nicht haftbar gemacht werden. Ebenso übernehmen wir keine Haftung, ob angebotene Präventionskurse von den Krankenkassen akzeptiert werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Rückfragen sind wir gern für Sie da. Bitte sprechen Sie uns an. Ihr Team vom inmotio Seminarzentrum Plauen |
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